Strütle-Weiher – Tübingen

Tübingen, Pfrondorf
2019-2021

Auftraggeber: Stadt Tübingen

1. Preis Wettbewerb, Städtebaulicher Entwurf

Quartiersentwicklung im Ländlichen Raum / Arrondierung/ Quartier der kurzen Wege/ Nachbarschaft/ Gewerbe/ Quartiersgarage / ca. 11ha

Die Entwicklung des Strütle-Weihers als Wohnquartier stellt eine besondere Aufgabe im Spannungsfeld zwischen dichtem, nutzungsgemischtem „Tübinger Modell“ und ländlicher Entwicklung dar. So gilt es bestehende Bebauungs- und Nutzungsstrukturen Pfrondorfs in ein stadträumliches Gesamtkontext einzubinden und ein identitätsstiftendes neues Quartier mit stimmiger und nachhaltiger Dichte zu generieren.

Im Kontext des angrenzenden Landschaftsraumes, samt erhaltenswerter, prägender Baumstrukturen, entsteht nach dem Wettbewerbsentwurf aus dem Jahr 2019 und dem anschließenden Rahmenplan eine differenzierte Neubebauung. Über den zentralen Grünzug der „Weiherwiesen“ werden bestehende Wegeverbindungen aufgenommen, weitergeführt und das neue Quartier auf selbstverständliche Weise mit dem Ortskern vernetzt. Die grüne Mitte verzahnt Vorhandenes mit den neuen Siedlungsstrukturen und schafft den Übergang in den westlich angrenzenden Landschaftsraum.

Der Strütle-Weiher gliedert sich in drei Bereiche: Ein Gewerbestreifen im Norden, ein Mischgebiet mit Wohnhöfen und ein Wohngebiet mit kleineren Wohnangern im Süden. Die Typologivielfalt und feine Körnung reagieren auf die vorhandenen Nachbarschaften, arrondieren Bestehendes und schaffen mit klaren, erlebbaren Strukturen Platz für unterschiedliche Wohnbedürfnisse. Zentral ist die Idee echte Nachbarschaft und Gemeinschaft im unterschiedlichen Maßstabsebenen zu schaffen und so Vorteile von ländlichem und städtischem Leben zu verbinden. An der Schnittstelle Strukturen und der Mitte des Gebiets entsteht ein Quartiersplatz: Ein öffentlicher Ort, der durch eine Kindertagesstätte, ein  Pflegeheim, eine Bäckerei mit Café und einem Bürgertreff eine gemeinsame Mitte formuliert und im Quartier einen zentralen Identifikationsort schafft.